Meinung nach Grundgesetz Artikel 5
Wer bei der Finanzausschusssitzung im Januar als Zuhörer beiwohnte und der stellv. Hauptverwaltungsbeamtin Frau B. in Bezug auf höchste Überlastung, hohe Krankheitsstände, hohe Elternteilzeiten, immer neue Aufgaben, höchste Überstundenzahlen für Führungskräfte zuhörte der kann nur noch den Kopf schütteln.In jedem Unternehmen wäre sie als nicht belastbar, arbeitete nicht zielorientier eingestuft und sicherlich schon längst ihren Job los.
Der Hauptverwaltungsbeamte H.E. pflichtete seiner Stellvertreterin B. bei.Er jammerte - man kann es nicht anders einstufen - mehrere Minuten über das Nichtfinden von Verwaltungspersonal. Seine Begründung warum man kein Personal finde waren wenig plausibel. Wo blieb aber bei dem Hauptverwaltungsbeamten H.E. der Politikwissenschaft studierte die eigene Selbstreflexion? Als Führungsperson sollte man sie richting anwenden
Liegt es vielleicht am Betriebsklima oder gar am Führungsstil des HVB ?
So hörte man ein Beamtenteam in Form von: Wir können nichts dafür.
Eine Selbstreflexion kommt natürlich nicht, wenn die Öffentlichkeit zuhört.
Nun muss man wissen, Frau B. ist für zentrale Dienste zuständig. Diese Abteilung 1 hat allerhand Mitarbeiterinnen. Die meisten aufgeführten Dienstleistungen werden jedoch, wie das Beispiel Openrathaus Online Leistungen aufführt, an das Online-Portal des Landkreis Verwaltung weitergeleitet.
Die SG Verwaltung ist nur wenig zuständig!
Somit hat das Duo die Zuhörer und anwesende SG Ratsmitglieder wie es eine Redewendung sagt:
Hinter das Licht geführt!
Die Frage bleibt: WARUM MERKEN DAS DIE SG RATSMITLIEDER NICHT ? Oder bleibt es dabei wie es diese deutsche Redewendung ausdrückt:
Wir können nichts dafür
Gibt es keine Opposition mehr im SG Rat Hankensbüttel ?
Einfach das Online Portal auf der Samtgemeinde Homepage öffnen und die verschiedenen Dienstleistungen anklicken und schon hat man die stellv. Hauptverwaltungsbeamtin B. überführt.😄😄😄
Warum merken SG Ratsmitglieder nicht was sie alles erzählt ?
Der Autor ist IHK Düsseldorf geprüfter Personalorganisator, Personalfachkaufmann, langjährig zuständig in Verwendung: Personalführung, Personalergänzung, Personaleinsatz in Truppe, Offiziersschule, Einsatzverbänden.